Ripple Execs widerlegen die Untersuchung der persönlichen Finanzen durch die SEC als Überreichweite

Die Ripple-Manager Bradley Garlinghouse und Christian Larsen haben Forderungen der US-amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde (Securities and Exchange Commission) abgelehnt, im Rahmen der laufenden Untersuchung eines möglichen Verstoßes gegen XRP-Verkaufspapiere persönliche Finanzinformationen bereitzustellen.

Am 11. März beantragten Anwälte der Mitbegründer von Ripple Labs eine Schutzanordnung bezüglich ihrer persönlichen Daten und forderten das Gericht auf, Vorladungen aufzuheben, die an sechs Banken der Angeklagten ausgestellt worden waren.

Die speziell genannten Bankinstitute waren die SVB Financial Group, die First Republic Bank, die Federal Reserve Bank von New York, die Silver Lake Bank, die Silvergate Bank und die Citibank.

Die Anwälte von Garlinghouse und Larsen argumentierten, dass die SEC die richtige Breite ihrer Ermittlungen überschritten habe, als sie behauptete, die Angeklagten hätten ihre persönlichen Finanzen mit denen von Ripple Labs vermischt. In der am Donnerstag eingereichten Akte heißt es:

„Der Multi-Front-Versuch der SEC, die persönlichen Finanzinformationen des einzelnen Beklagten in einem nicht betrügerischen Rechtsstreit zu durchsuchen, in dem die Beklagten bereits zugestimmt haben, die relevanten Informationen zu den beanstandeten Transaktionen vorzulegen, ist eine völlig unangemessene Überschreitung.“

Die fraglichen „angefochtenen Transaktionen“ beziehen sich auf den nicht registrierten Verkauf von 14,6 Milliarden XRP ab 2013 – eine Summe von 1,38 Milliarden US-Dollar zum Zeitpunkt der Beschwerde, die jetzt 6,5 Milliarden US-Dollar wert ist.

Das Rechtsteam von Garlinghouse und Larsen macht die Bereitschaft ihrer Kunden zur Zusammenarbeit in Bezug auf Finanzunterlagen im Zusammenhang mit den XRP-Verkäufen, einschließlich Handelsunterlagen, und die Dokumentation der Vergütung, die beide von Ripple erhalten haben, deutlich.

„Insbesondere haben die einzelnen Beklagten zugestimmt, (a) Handelsaufzeichnungen über den Verkauf von XRP zu erstellen, die die SEC in diesem Fall in Frage stellt, und (b) Finanzaufzeichnungen über die Entschädigung, die sie von Ripple erhalten haben“, heißt es in der Einreichung .

Finanzaufzeichnungen über nicht zusammenhängende Geschäftsaktivitäten und laufende Ausgabenkonten sind nach Ansicht der Anwälte für den vorliegenden Fall nicht relevant. In der Einreichung heißt es:

„Wie entworfen, verlangen diese Anfragen daher alles, vom Erlös nicht verwandter Geschäftsaktivitäten bis hin zu dem wöchentlichen Geldbetrag, den sie im Lebensmittelgeschäft ausgeben.“

Die von der SEC ausgestellten Vorladungen erfordern jahrelange Transaktionsdaten und monatliche Abrechnungen von den persönlichen Bankkonten von Garlinghouse und Larsen, einschließlich Bildern aller Zahlungsanweisungen, Schecks und elektronischen Überweisungen.


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