Das neue Gesetz des Bundesfinanzministeriums zur Förderung des Investmentfondsgeschäfts

Das deutsche Finanzministerium hat einen Gesetzesentwurf zur Förderung von Investmentfondsaktivitäten im Land vorgelegt.

Das Gesetz – Fondsstandortgesetz (FoG) – könnte, wenn es verabschiedet wird, die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/1160 über grenzüberschreitende Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bedeuten. Die Frist für die Umsetzung der europäischen Grundsätze in nationales Recht ist erst der 2. August 2021.

Mit den Grundsätzen im Fondsstandortgesetz soll die Attraktivität Deutschlands als Standort für die Registrierung von Anlagekapital gestärkt werden. Auch wenn sich die deutsche Wirtschaft in den vergangenen Jahren weiterentwickelt habe, falle sie im Vergleich zu anderen europäischen Staaten wie beispielsweise Luxemburg oder Irland noch zurück, heißt es in dem Entwurf des Ministeriums.

Das neue Gesetz soll bestehende Hürden einreißen, die Deutschland im internationalen Wettbewerb um das Anziehen von Geldern bremsen.

Es würde neue Investitionsvehikel wie offenes Infrastruktur-Investitionskapital, Master-Feeder-Fonds und geschlossene Spezialfonds vorstellen.

Die Einführung eines Infrastrukturspezialfonds würde als Vehikel für Investoren dienen, um Kapital in Unternehmen einzusetzen, die sich auf Infrastrukturprojekte konzentrieren.

Die Theorie der Infrastrukturprojektgesellschaften würde über die öffentlich-privaten Partnerschaften (PPP) hinausgehen und sich ausschließlich auf den privaten Sektor erstrecken.

Laut Entwurf könnte die Struktur eines offenen Personen-Investmentfonds, der meist in hoch illiquide Vermögenswerte investiert, Infrastruktur-Spezialfonds „besonders nahe“ an Immobilien-Spezialfonds bringen.

Für offene Immobilienfonds und die offenen Infrastrukturfonds wäre nach den Regeln auch die Rechtsform einer offenen Investmentkommanditgesellschaft zulässig, wenn sie in ihrer jetzigen Form akzeptiert wird.

Dies würde nach Ansicht des Ministeriums das Angebot der Finanzanbieter erweitern und damit die Attraktivität des Standorts Deutschland für Investitionskapital erhöhen.

Das Gesetz sieht auch die Möglichkeit vor, geschlossene Master-Feeder-Fonds aufzulegen, während das Ministerium für geschlossene Spezial-Alternative-Investmentfonds (AIFs) die Möglichkeit in Aussicht gestellt hat, mit der jeweiligen Rechtsform des Fonds für spezialisierte und semiprofessionelle Anleger zu arbeiten.

Das Fondsstandortgesetz enthält Änderungen, die die Transparenz- und Taxonomievorschriften auf EU-Ebene mit sich bringen. Weitere Änderungen im Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) sollen Bürokratie und Verwaltungsaufwand reduzieren und die Aufsicht digitalisieren.

In das Kapitalanlagegesetzbuch soll die Definition des Vorvertriebs nach der EU-Richtlinie 2011/61/EU über andere Verwalter von Investmentvermögen aufgenommen werden.

Das Pre-Marketing wird von oder im Auftrag einer Verwaltungsgesellschaft durchgeführt, so der Entwurf.

Immobiliengesellschaften, die 100-prozentige Tochtergesellschaften bestimmter Fonds sind, können unbegrenzt Eigenkapital aus dem Kapital erhalten, wenn sie Immobilienrechte halten.

Die Kreditaufnahmegrenze für Immobilienspezialfonds soll von 50 auf 60 Prozent steigen, um den Fondsverwaltern mehr Flexibilität zu geben, insbesondere in Krisenzeiten, so der Entwurf.


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